Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
In den allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Vereinbarungen zwischen Verkehrsbetriebe Luzern AG, vbl fahrschule, sowie anderseits deren Kunden geregelt.

Anmeldung
Schriftliche oder elektronische Anmeldungen werden nach der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Durchführung des angemeldeten Bildungsangebotes wird dem Kunden schriftlich zirka zwei Wochen im Voraus bestätigt. Die vbl fahrschule behält sich das Recht vor, Angebote zu annullieren. Anmeldungen behalten in diesem Fall ihre Gültigkeit und werden durch Absprache mit den Teilnehmenden im nächsten Angebot vorrangig berücksichtigt.

Abmeldung oder Nichterscheinen bei CZV-Weiterbildungskurs
Abmeldungen sind bis 14 Tage vor Kursbeginn ohne Kostenfolge möglich. Erfolgt die Abmeldung weniger als 14 Kalendertage vor Kursbeginn, werden 50% der Kurskosten in Rechnung gestellt. Abmeldungen werden nur schriftlich entgegengenommen. Als Eingangsdatum gilt der Poststempel des Schreibens. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird der volle Kurspreis verrechnet. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als Abmeldung. Liegen schwerwiegende Gründe vor, z.B. eine ärztliche bescheinigte Krankheit oder ein Unfall, kann die vbl fahrschule eine Preisreduktion gewähren. Bei sonstigen oder teilweisen Absenzen während des Kurses besteht kein Anspruch auf eine Ermässigung oder Rückerstattung des Kurspreises.

Fahrschule
Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten und beginnt am vereinbarten Ort. Lektionsausfälle, welche nicht mindestens 24 Stunden im Voraus durch die Teilnehmenden abgesagt werden, werden mit 50% der Lektionskosten verrechnet. Durch das Vorweisen eines zutreffenden Arztzeugnisses entfällt die Pflicht der Kostenbeteiligung. Versäumnisse durch die vbl fahrschule werden nachgeholt. Die Teilnehmenden dürfen den Unterricht nicht besuchen, wenn sie unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Bestehen Zweifel an der Fahrtüchtigkeit, wird der praktische Unterricht nicht durchgeführt. Der Fahrschüler hat in diesen Fällen das volle Entgelt zu bezahlen.

Preise und Leistungen
Die Pauschalpreise des Unterrichts der Zusatztheorie, so wie der Weiterbildungskurse im Rahmen der Chauffeurzulassungsverordnung CZV, beinhalten die zusätzlichen Leistungen gemäss der Ausschreibung und ihrer Anmeldung. Die Lektionspreise der Fahrschule enthalten keine zusätzlichen Leistungen, welche nicht direkt den Fahrschulunterricht betreffen. Prüfungs- und Ausweiskosten gehen zu Lasten der Teilnehmenden. Die Zahlung der Leistung der vbl fahrschule erfolgt nach Erhalt der Rechnung gemäss aktueller Zahlungsfrist.

Anerkannte CZV-Weiterbildung
Die Anerkennung von Ausbildungstagen, gemäss der Chauffeurzulassungsverordung CZV, bedingt die Anwesenheit der Teilnehmenden während des ganzen Kurstages. Für die Registrierung des Kurses ist ein Führerausweis im Kreditkartenformat notwendig. Die vbl fahrschule übernimmt die Registrierung, wenn Name und Vorname, das Geburtsdatum und die Nummer des Ausweises bei der Anmeldung erfolgt sind.

Kursausschluss 
Die vbl fahrschule behält sich vor, Teilnehmende begründet aus dem Bildungsangebot auszuschliessen. Bei einem Ausschluss ist das gesamte Kursgeld geschuldet.


Elektronische Medien
Audio- oder Videoaufzeichnungen durch die Teilnehmenden während den Unterrichtssequenzen sind nicht erlaubt und können zum Ausschluss führen.

Haftung / Versicherung 
Die Verkehrsbetriebe Luzern AG, vbl fahrschule, lehnt jegliche Haftung für entstandene Schäden ab. Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Für Schadenansprüche durch Dritte, in Zusammenhang mit der Ausbildung, ist eine Versicherung vorhanden.

Programm- und Preisänderungen
Die vbl fahrschule behält sich vor, Programm- und Preisänderungen vorzunehmen. Allfällige Programm und Preisänderungen werden rechtzeitig angekündigt.

Gerichtsstand
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern. Das Schweizer Recht ist anwendbar.

2019, Verkehrsbetriebe Luzern AG, vbl fahrschule